Das OLG Bamberg hatte hier die Entscheidung zu treffen, wie man bei einem Kaufvertrag vorgeht, bei dem eine Autofinanzierung durch eine Bank vorliegt. Hier wurden bereits Kreditraten bezahlt. Wenn aufgrund von Mängeln der Kaufvertrag rückabgewickelt wird, muss der Händler sich um die Leistung der Darlehensraten kümmern. Die Sorge für die Herausgabe der Fahrzeugbriefe zu tragen ist die Sache des Händlers, so die Entscheidung des OLG.
Details und Quelle: Ratgeber Recht
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