Die meisten Menschen träumen davon, eines Tages in den eigenen vier Wänden leben zu können und schließen daher einen Bausparvertrag ab. Hierbei handelt es sich um einen Sparvertrag, mit dessen Hilfe der Sparer Kapital ansammeln kann, um später tatsächlich ein Eigenheim erwerben zu können. Da nur die Wenigsten über entsprechende Ersparnisse verfügen, erweist sich das Bausparen in der Regel als äußerst sinnvoll, denn auf diese Art und Weise kommt man seinem Traum deutlich näher.
Bei Abschluss eines Bausparvertrages vereinbart man nicht nur die Laufzeit, sondern ebenfalls die Bausparsumme und den Prozentsatz, mit dem das Guthaben verzinst wird. Nach Ablauf des Bausparvertrages kann man aber nicht nur über das angesparte Vermögen verfügen, sondern hat ebenfalls die Möglichkeit, ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. So kann die Differenz zwischen Immobilienpreis und Bauspar-Guthaben problemlos überbrückt werden, sodass den eigenen vier Wänden nichts mehr im Wege steht.
Ein Bausparvertrag bietet folglich einige Vorteile und ist daher für viele Menschen die erste Wahl. Nichtsdestotrotz sollte man beim Abschluss eines solchen Sparvertrages äußerste Vorsicht walten lassen und die einzelnen Vertragsklauseln genau studieren. Denn ein aktueller Bericht des unabhängigen Finanztest-Magazins ergab, dass im Bausparvertrag häufig ein Abonnement inkludiert ist.
Wer einen entsprechenden Bausparvertrag abgeschlossen hat, bekommt regelmäßig die Kundenzeitschrift der jeweiligen Bausparkasse zugesandt und weiß womöglich überhaupt nicht, dass dieses Abo kostenpflichtig ist. Die für die Kundenzeitschriften fälligen Gebühren werden vom Bauspar-Guthaben abgezogen, sodass diese Kosten nicht selten vom Kunden unbemerkt bleiben.
Aus diesem Grund sollte man den Vertrag komplett durchlesen, bevor man diesem mit seiner Unterschrift zustimmt. Falls eine Klausel für Abonnements enthalten ist, muss man den Bezug der Kundenzeitschrift ausdrücklich ablehnen, um die zusätzlichen Kosten schon im Vorfeld zu vermeiden.
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