Bereitstellungszinsen werden im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung verwendet. Diese Zinsen sind fällig, wenn das Darlehen nicht innerhalb einer Frist verwendet/abgerufen wird. Hierbei gilt es, auf die individuellen Fristen der Banken zu achten.
Bereitstellungszinsen werden jedoch nicht in die effektive Verzinsung bzw. deren Berechnung eingerechnet. Daher sollte man diese Kosten verhandeln. Bereitstellungszinsen müssen im Normalfall auch für einen Rahmenkredit bezahlt werden, auch hier gilt es, diese Konditionen bzw. die Höhe der Zinsen für die Kredit-Bereitstellung zu kalkulieren und evtl. bei Möglichkeit diese festzusetzen/zu verhandeln.
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