In der Bezeichnung zwischen einem Kredit und einem Darlehen gibt es formale Unterschiede, die sich bei den rechtlichen Verträgen auswirken.
So ist ein Darlehen zum Beispiel ohne Zinsen/unengeltlich möglich, während dies bei einem Kreditvertrag nicht gilt. Der Darlehensvertrag kommt erst mit Übergabe der Sache zustande, vorher gibt es nur vorvertragliche Pflichten.
Beim Kreditvertrag gilt, dass dieser bereits durch die Vereinbarung zustande kommt. Die Bank verpflichtet sich, Geld gegen Zahlung von Zinsen zu verleihen. Auch die Gebühren sind unterschiedlich. Bei Krediten gibt es einen Unterschied je nach Laufzeit für den Kredit, während dies bei Darlehen nicht relevant ist.
Quelle und Details (Österreich): Wiener Zeitung; Unterschied Darlehen und Kredit
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