Die Ferien haben in vielen Bundesländern schon begonnen und viele Jugendliche sind auf der Suche nach Ferienjobs, um sich ein wenig Geld zu verdienen. Bei vielen geht es vor allem darum, sich eine kleine Geldanlage aufzubauen, um einen guten Start ins Studium zu haben und weniger Bafög beantragen zu müssen.
Wer noch keine achtzehn Jahre alt ist, benötigt dazu die Zustimmung der Eltern. Auch die Arbeitszeiten sind begrenzt. Diese kann man im Jugendschutzgesetz nachlesen. Grundsätzlich gilt, dass man bis 15 Jahre nur zwei Stunden täglich arbeiten darf. Danach darf man bis zum 17. Geburtstag vier Stunden täglich ranklotzen. Ab 17 Jahre sind bis zu acht Stunden pro Tag möglich, wobei das Ende der Arbeitszeit maximal bei 20.00 Uhr liegen darf. Benötigt wird auf jeden Fall eine Steuerkarte, wobei die abgezogene Lohnsteuer in der Regel vom Finanzamt erstattet wird.
Viele Jugendliche sind gerade auch auf der Suche nach geeignetem Wohnraum für das Studium oder die Ausbildung. Dabei muss man auf mehrere Dinge achten. Bei einer Wohngemeinschaft sollte man unbedingt einen richtigen WG Mietvertrag machen lassen. Das schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Auch bei den Versicherungen heißt es aufpassen. Eigener Wohnraum bedeutet für die Jugendlichen, dass sie aus einigen Versicherungen herausfallen, bei denen sie bisher bei den Eltern mit eingeschlossen waren. Das trifft für die Hausrat Versicherung und je nach Vertrag auch auf die private Haftpflicht Versicherung zu. Der Einschluss in eine vorhandene Rechtsschutzversicherung bleibt in vielen Fällen erhalten.
Möchten Eltern für ihre minderjährigen Kinder Versicherungen abschließen, sollten sie mit kurzen Zeiträumen arbeiten. Für Versicherungen, aus denen sich eine Langzeitbelastung für die Kinder ergibt, kann es nämlich sein, dass man die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes benötigt.
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