Schaut man sich die Aussagen der Wirtschaftsexperten und die aktuellen Nachrichten an, dann scheint sich für den Herbst noch einmal eine größere Welle von Entlassungen anzubahnen. Das wird einige Familien finanziell sehr hart treffen. Das ist nicht nur deshalb der Fall, weil dadurch das Einkommen deutlich sinkt, sondern es gibt auch eine ganze Menge von Müttern und Vätern, die unterhaltsberechtigte Kinder außerhalb des eigenen Haushaltes haben. Das heißt, dass es in dem Fall immer zwei Haushalte betrifft, die sich wirtschaftlich einschränken müssen.
Als Unterhaltspflichtiger ist man laut der Rechtssprechung dazu angehalten, für den Fall der Arbeitslosigkeit Vorsorge zu treffen, so dass man in der Lage ist, den Unterhalt für ein halbes Jahr in voller Höhe weiter zahlen zu können. Es gibt auch viele Elternteile, die das tun und sich in einer guten Geldanlage für diesen Fall ein kleines Polster aufbauen, um ihre Kinder nicht im Regen stehen zu lassen. Das sind oft auch sehr junge Menschen, denen bei einem Hartz IV Antrag nur niedrige Freibeträge zustehen, die nicht verwertet werden müssen.
Wie bei vielen Dingen wird auch hier derjenige bestraft, der vorsorgt, denn die Arge interessiert es nicht, ob diese Gelder für den Kindesunterhalt vorgesehen sind. Es gibt aber einen Ausweg, wie man das umgehen kann. Es wäre zum Beispiel möglich, eine Geldanlage für das Kind und auf den Namen des unterhaltsberechtigten Kindes anzulegen, bei der der Zugriff gesperrt und erst in dem Moment frei gegeben wird, wo der Unterhalt nicht mehr gezahlt werden kann. So kann man wenigstens seine Kinder und den Sorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt, ein wenig absichern.
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