Ab dem 1. Juli 2010 tritt in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, das den Verbraucherschutz stärken soll. So sind Kreditinstitute ab dann juristisch dazu verpflichtet, ihren Kunden ein pfändungsfreies Girokonto anzubieten. Das neue Gesetz räumt jedem Bundesbürger, der das 18. Lebensjahr bereits erreicht hat, das Recht ein, das Anrecht auf ein Girokonto mit einem Pfändungsfreibetrag in Höhe von 990 Euro ein.
In Anbetracht dieser bevorstehenden Gesetzesänderung nehmen viele Kreditinstitute schon jetzt eine grundlegende Umstrukturierung in Sachen Girokonten vor und versuchen etwaige Problemkunden bereits im Vorfeld abzuschrecken. So verlangen die Banken mitunter deutlich höhere Kontoführungsgebühren. Insbesondere Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger, die ihren Dispo regelmäßig nutzen, sind hiervon betroffen und fallen oftmals in die Kategorie Pfändungsschutzkonten. Ob derartige Sondergebühren für bestimmte Kundengruppen überhaupt zulässig sind, wird gegenwärtig noch geprüft, doch viele Institute umgehen schon jetzt das Problem und knüpfen die Gebührenfreiheit an einen Gehaltseingang von mindestens 1.000 Euro monatlich.
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