Das Beamtendarlehen
4. April 2008 von admin
Das Beamtendarlehen stellt eine Sonderform von Darlehen dar, welches nur Beamten auf Lebenszeit gewährt wird. Dabei werden ein Darlehen und eine Lebensversicherung abgeschlossen. Die Leistungssumme aus der Lebensversicherung wird dabei genau so hoch gewählt, wie die Darlehenssumme, sodass das Darlehen nach Ablauf der Laufzeit durch die Lebensversicherung abgelöst werden kann.
Das Beamtendarlehen kann zwischen 5.000 und 75.000 Euro betragen, die Laufzeit kann frei gewählt werden zwischen 12 und 20 Jahren. Wichtig bei der Darlehenssumme ist, dass diese das 20-fache des monatlichen Nettoeinkommens nicht überschreiten darf. Weiterhin ist die Darlehenssumme in ihrer Höhe auch davon abhängig, welche Einkünfte zur Verfügung stehen. So müssen Verheirateten nach Abzug aller Lebenshaltungskosten und Darlehensraten monatlich noch 750 Euro zur Verfügung stehen.
Eine Sondertilgung ist beim Beamtendarlehen ebenfalls möglich, allerdings erst ab einem Betrag von 2.500 Euro. Die Leistungssumme aus der Lebensversicherung bleibt jedoch gleich hoch, sodass sich der Auszahlungsbetrag, der sich aus dem Restbetrag der Versicherungssumme und den erwirtschafteten Überschüssen errechnet, um die Sondertilgungen erhöht.
Für den Abschluss eines Beamtendarlehens (zum Beispiel bei der Hamburg Mannheimer ) ist es weiterhin notwendig, dass man den letzten Gehaltsnachweis vorlegen kann und auch die Urkunde über die Benennung zum Beamten auf Lebenszeit. Weiterhin sollte man beim Abschluss noch keine 53 Jahre alt und die Darlehenslaufzeit sollte ebenfalls nicht über das 75. Lebensjahr hinausgehen.
Bei dieser Art des Darlehens wird der Zinssatz über die gesamte Laufzeit festgeschrieben, sodass man eine hohe Planungssicherheit erhält. Das Darlehen ist zwar jederzeit kündbar, doch bei einer Kündigung vor Ablauf von 12 Jahren müssen die Erträge aus der Lebensversicherung versteuert werden, was wiederum zu Verlusten führen kann.
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