Der Verkauf von Immobiliendarlehen
23. April 2008 von Kredit
Die Verbraucher sind verunsichert und die Politiker streben in unterschiedliche Richtungen: Der Verkauf von Immobilienkrediten durch Banken hat bundesweit für Empörung gesorgt. Kreditnehmer, die jahrelang die Raten pünktlich gezahlt hatten, wurden plötzlich mit einem neuen Gläubiger konfrontiert, weil die Darlehensforderungen zusammen mit den Sicherungsgrundschulden verkauft wurden. Ziel der Banken ist es, Eigenkapital freizusetzen. Die Interessen der Kreditkäufer sind nicht so leicht zu durchschauen. Sie setzen häufig auf eine schnelle Abwicklung des Kreditverhältnisses.
In Bayern wurde jetzt ein Gesetzesentwurf eingebracht, der die Verbraucher besser schützen soll, insbesondere vor dem Druck, den die Aufkäufer der Baukredite ausüben. Dazu möchte man das Grundschuldrecht ändern. Kreditnehmer dürften ihr Grundstück nicht verlieren, weil die Sicherungsgrundschuld an einen Dritten veräußert wurde. Die Interessen der Banken und das Schutzbedürfnis der Kunden sollen durch den Entwurf gleichermaßen berücksichtigt werden. Vor allem der Informationsfluss muss verbessert und der Schuldner rechtzeitig über einen möglichen Verkauf in Kenntnis gesetzt werden.
Ein generelles Weiterverkaufsverbot von Immobiliendarlehen wird es vermutlich nicht geben. Dagegen hat sich jetzt Bundesfinanzminister Peer Steinbrück ausgesprochen und stellt sich damit auf die Seite der Banken und Investoren. Auch ein Sonderkündigungsrecht und eine Informationspflicht lehnt der Sozialdemokrat ab. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass es kaum möglich sei, Problemfälle über eine gesetzliche Vorgabe zu erfassen. Die Verbraucherpolitiker zeigen sich entsetzt und fordern eine Nachbesserung. „Einen Kreditverkauf an Nichtbanken darf es nicht geben“, heißt es beispielsweise bei der Union.
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