Mehr Rechte schützen Verbraucher vor dem Kreditverkauf
19. Juni 2008 von Kredit
Kreditverkäufe großer deutscher Banken haben die Verbraucher aufgeschreckt. Die Angst ging um, weil einige der Finanzinvestoren sich von der weniger freundlichen Seite zeigten. Statt die übernommenen Baukredite zu verwalten setzten sie auf eine schnelle Zwangsversteigerung. Um Kreditnehmern, insbesondere allen, die sich mit einem Darlehen den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen, mehr Sicherheit zu bieten, haben sich CDU und SPD jetzt auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket geeinigt. Ganz so weit wie erhofft, gingen die Koalitionspartner dabei nicht. Ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht bei einem Darlehensverkauf steht nicht auf der Liste.
Verhindert hatten das Finanzpolitiker, Banken und Juristen. Pro Sonderkündigungsrecht sprachen sie die Verbraucherpolitiker der Union sowie die Mitglieder der Sozialdemokraten aus. Überflüssig geworden sei ein solches Recht nun durch die effektiv aufeinander abgestimmten Regeln, an die Kreditinstitute sich demnächst halten müssen. „Der Schuldner soll keinen Nachteil dadurch haben, dass seine Bank die Kreditforderung verkauft oder an Dritte abtritt“, erklärte Wolfgang Bosbach (CDU). Der Verbraucherschutz erfahre durch die Maßnahmen eine deutliche Stärkung, betont die SPD. Kommende Woche – Donnerstag oder Freitag – soll das Gesamtpaket durch den Bundestag verabschiedet werden.
Banken müssen ihre Kunden dann vorab informieren, wenn der Baukredit an Dritte weiterverkauft wird. Bereits jetzt, so der CDU-Finanzpolitiker Otto Bernhard, führe dieser Schritt dazu, dass viele Banken keine Kredite mehr anbieten, die verkauft werden könnten. Für den Fall dass sich ein Kreditinstitut dazu entscheidet, ein Darlehen und dessen Bearbeitung an einen Dritten abzugeben, müsse der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die Grundschuld könne dann nur noch mit der Zweckbindung weitergereicht werden. Laut Hans-Ulrich Krüger, Finanzexperte der SPD, stärke diese besondere Sicherungsgrundschuld die Position des Kreditnehmers gegenüber dem neuen Gläubiger. Eine unberechtigte Zwangsvollstreckung sei damit ausgeschlossen. Nur, wenn zwei aufeinanderfolgende Raten und mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrages des Kredits nicht gezahlt würden, könne eine Kündigung ausgesprochen werden. Des Weiteren sind Banken dazu verpflichtet drei Monate vor Ablauf des Immobilienkredites darüber zu informieren, ob das Kreditverhältnis über eine Anschlussfinanzierung verlängert werden kann.
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