Versteckte Kosten machen Kredite teurer
19. August 2008 von Kredit
Damit Kunden die Konditionen für einen Kredit besser vergleichen können, sind Banken und Immobilienfinanzierer dazu verpflichtet, den Effektivzins zu nennen. Denn der Nominalzins an sich gibt nur bedingt Auskunft darüber, wie teuer bzw. günstig ein Darlehen letztlich ist. Schließlich gesellen sich zu den reinen Kreditzinsen noch Gebühren und spielen auch Termine für die Zins- und Tilgungsverrechnung eine wichtige Rolle bei der Kalkulation. Sie fließen in den effektiven Zinssatz ein, ebenso die Zinsfestschreibung. Allerdings gibt es auch Posten, die hierbei nicht berücksichtigt werden und somit den Kreditvergleich erschweren.
Wertgutachten für Immobilien beispielsweise gehen in der Regel zu Lasten des Kreditnehmers. In die Berechnung des Effektivzinses müssen sie nicht einfließen. Das trifft auch auf die Bereitstellungszinsen zu, die bis zu 0,25 Prozent des Betrages ausmachen, der noch nicht an den Kunden überwiesen wurde – für den Fall, dass man sich das Kapital in Teilbeträgen auszahlen lässt oder erst später in Anspruch nimmt. Einige Banken halten die Hand bereits im zweiten Monat nach der Zusage auf, andere lassen sich ein Jahr Zeit, ehe die zusätzlichen Zinsen für den Kredit fällig werden. Hinzu kommt der Teilauszahlungszuschlag, wenn das Geld in mehreren Partien abgerufen wird. Das sind im Schnitt nochmals rund 1,0 Prozent auf den Nominalzins.
Für Kunden, die sich für einen Kredit interessieren, heißt das: Effektivzins ist nicht gleich Effektivzins. Denn in diesem Punkt haben Banken immer noch völlig unterschiedliche Definitionen. Möglich machen es die versteckten Kosten. Gerade bei einer Immobilienfinanzierung, die über einen hohen Betrag und über eine lange Laufzeit abgeschlossen wird, sollten daher alle Faktoren bei einem Kreditvergleich in die Waagschale gelegt werden. Nur auf den effektiven Zins zu schielen, kann sich als Fehler erweisen, wie das Beispiel der Zeitung „Welt“ belegt, die von einem Kredit über 100.00 Euro ausgeht.
Bank A verlangt einen Nominalzins von 5,2 Prozent, effektiv sind es gemäß der Preisangabenverordnung 5,33 Prozent. Hinzu kommen aber Nebenkosten – Schätzkosten, Bereitstellungszinsen und der Teilauszahlungszuschlag – in Höhe von 1.200 Euro. Macht unter dem Strich einen tatsächlichen Effektivzins von 5,51 Prozent. Bei Bank B liegen der Nominalzins mit 5,3 Prozent und der Effektivzins nach PAngV mit 5,43 Prozent etwas höher. Dafür verlangt das Unternehmen keine Extra-Gebühren. Das wirkt sich positiv auf den realen Effektivzins aus, der mit 5,43 Prozent niedriger ist als der von Bank A.
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