Einige Menschen haben es schwerer als andere, wenn sie in den Genuss der Vorteile einer Kreditkarte kommen möchten. Das gilt vor allem dann, wenn man aus den verschiedensten Gründen eine Forderung nicht bedienen konnte und dadurch negative Schufa Einträge bekommen hat. Dann sperren sich viele Banken nicht nur, den Betroffenen ein Girokonto zu geben, sondern verweigern erst recht die Ausgabe einer Kreditkarte. Dass das nicht sein muss, beweisen die Angebote zu den reinen Guthabenkonten und den Prepaid Kreditkarten. Dabei gehen die Banken eigentlich keinerlei Risiko ein, denn wenn das Guthaben auf den Kreditkarten erschöpft ist, können damit keine Zahlungen mehr getätigt werden. An einigen Stellen wird das Risiko für die Banken zusätzlich minimiert, indem man für die Guthabenkonten keine Lastschriften zulässt, sondern die Inhaber die Bezahlung ihrer Rechnungen nur durch Überweisungen durchführen können.
Ein größeres Problem sind derzeit noch die Gebühren, die teilweise für eine solche Girokonto – Kreditkarten Kombination erhoben werden. Dort ist teilweise nur Online Banking möglich und auch die Kontoauszüge können nur aus dem Online Banking kostenfrei ausgedruckt werden. Leider ist es so, dass die Leistungsträger der sozialen Bezüge aber nur originale Kontoauszüge vom Automaten als geeignete Nachweise akzeptieren. Das heißt, die betroffenen Menschen müssen stellenweise zusätzliche Gebühren an die Bank zahlen, wenn sie Sozialleistungen erhalten wollen. Deshalb sollte man von vornherein aufpassen, dass das Ziehen von Kontoauszügen am Automaten möglichst auch kostenfrei ist. In den aktuellen rechtlichen Diskussionen gibt es jedoch erste Ansätze, dass Arbeitsamt und Co. künftig auch die Online Auszüge als rechtsverbindlich anerkennen müssen.
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