Wie bei jeder Kreditform, gibt es auch beim Baukredit die Möglichkeit, den Kredit zu kündigen. Hierbei muss man jedoch bestimmte Fristen beachten.
Um eine Umschuldung des Darlehens zu beachten, sollte man darauf achten, dass im Normalfall auch Baukredite mit 3 Monaten Kündigungsfrist abgeschlossen werden. Je nach Kreditvertrag können hier natürlich auch andere Regelungen getroffen worden sein. Ob eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird (hierzu siehe: Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehen) hängt ebenfalls von einigen Faktoren ab.
Ein weiterer Vorteil bzw. eine Möglichkeit, die es zum Thema Kündigungsfristen beim Baukredit zu beachten gilt, ist die Möglichkeit, nach Ablauf von 10 Jahren (bei Zinsfestschreibung) das Darlehen kostenfrei zu kündigen. Hierbei ist § 489 BGB relevant. Zusätzlich gilt es, bei der Kündigung der Baufinanzierung die Kündigungsfrist von 6 Monaten zu beachten.
Zu den jeweiligen Kündigungsfristen beim Baukredit bzw. der Baufinanzierung kann man sich auch direkt durch die Nachfrage (vor Kreditabschluss) bzw. durch ein Nachsehen im Kreditvertrag informieren.
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