Reserven mobilisieren – Kapitallebensversicherungen verkaufen oder kündigen?
Immer deutlicher bekommt der deutsche Bundesbürger die Auswirkungen der weltweite Bankenkrise am eigen Leib oder besser gesagt im eigenen Geldbeutel zu spüren. Obwohl die Arbeitslosenzahlen aktuell noch nicht signifikant ansteigen, so spüren doch viel Arbeitnehmer deutliche finanzielle Einbußen aufgrund von Kurzarbeit oder befürchten einen Arbeitsplatzverlust für die nächsten Monate. Was ist nun aber zu tun, wenn das fein justierte familiäre Finanzmanagement durch verminderte Einnahmen in Schieflage geraten ist oder droht aus dem Ruder zu laufen?
Hier ist guter Rat teuer und schlechter Rat kann sehr teuer zu stehen kommen. Denn sind die Spargroschen und die kurzfristig verfügbaren Mittel einmal aufgebraucht, muss wohl oder übel auf langfristig angelegte Gelder zurückgegriffen werden. Für viele Verbraucher liegt es daher nahe, die vor Jahren abgeschlossene Kapital-Lebensversicherung zu kündigen und sich den Rückkaufswert auszahlen zu lassen. Einerseits können so die monatlichen Belastungen reduziert werden und anderseits steht frisches Kapital für notwendige Anschaffungen oder die Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung. Bis Ende der neunziger Jahre war dies auch nahezu der einzige Weg, wenigstens an einen Teil des einbezahlten Geldes kommen zu können. Und von dieser Möglichkeit relativ schnell an Geld zu kommen, machen nach wie vor viele gebrauch. Denn auch aktuelle Statistiken der Lebensversicher zeigen, dass nur etwa die Hälfte aller Verträge bis zum vereinbarten Ende laufen.
Rückkaufswerte – ein trauriges Kapitel
Wie inzwischen fast jeder weiß, ist die Kündigung einer Kapitallebensversicherung in der Regel ein schlechtes Geschäft. Daran hat auch die aktuelle Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs nicht allzu viel geändert. Denn nach wie vor muss man in Kauf nehmen, dass die vorzeitige Aufkündigung einer Versicherungspolice zu hohen Verlusten führt (Az. IV ZR 162/03). Insbesondere gilt dies in den ersten Jahren nach Abschluss und macht sich in erschreckend geringen Rückkaufswerten bemerkbar. Im Normalfall erhält der Versicherte nach einer Kündigung noch nicht einmal die eingezahlten Beiträge heraus.
Ursächlich für die geringen Rückkaufswerte ist, dass der Kostenblock der Versicherung für Provisionen, Gebühren etc. auf die eingezahlten Beiträge (inklusive der Verzinsung) umgelegt wird. Dies wirkt sich verständlicherweise nach wenigen Jahren Laufzeit stärker aus als gegen Ende der Vertragslaufzeit. Erst mit zunehmender Laufzeit der Kapitallebensversicherung steigt der Rückkaufswert deutlich an. In den letzten Jahren vor Ablauf des Vertrags, wirkt sich dies überproportional aus.
Alternativen prüfen
Bevor man also den normalerweise sehr teuren Schritt macht und seinen Vertrag kündigt, sollte man die persönliche Situation ruhig und besonnen prüfen. Die zunächst entscheidende Frage, die es zu beantworten gilt ist: Handelt es sich voraussichtlich um einen kurzfristigen oder eher einen langfristigen Finanzengpass?
Ist vermutlich nur mit einem kurzfristigen Engpass zu rechnen, so sollten folgende Handlungsalternativen vorab geprüft werden:
-Kann der Vertrag gegebenenfalls beitragsfrei gestellt werden? Dadurch werden keine regelmäßigen Zahlungen mehr fällig und die Haushaltsausgaben reduziert. Das bereits eingezahlte Kapital wird hingegen weiter verzinst.
-Kann die Laufzeit des Vertrages eventuell verlängert oder die Versicherungssumme reduziert werden, um so die Beitragszahlung zu reduzieren?
-Kann ein Policendarlehen aufgenommen werden?
Policen verkaufen – Policenhändler und -käufer
Ist es dennoch nicht möglich den Vertrag zu halten und wird die Kündigung der Police unausweichlich, sollte in jedem Fall der Verkauf der Police in Erwägung gezogen werden. In den letzten Jahren hat sich hierfür ein regelrechter Zweitmarkt für Lebensversicherungen etabliert. Eine Vielzahl von Policenhändlern kaufen Lebensversicherungen auf und zahlen meist einen Preis, der um einige Prozent (5 – 10%) über dem aktuellen Rückkaufswert liegt. Der Aufkäufer führt den Vertrag im Normalfall einfach weiter, die versicherte Person bleibt jedoch der ursprüngliche Inhaber der Police. So profitieren beide Seiten vom Verkauf des Versicherungsvertrages. Der Aufkäufer profitiert von der höheren Ablaufleistung der Versicherung, der Verkäufer von dem Kaufpreis der den Rückkaufswert übersteigt.
Dabei darf nicht außer acht gelassen werden, dass im allgemeinen, die Absicherung für die Hinterbliebenen im Todesfall oftmals ganz oder zumindest teilweise erhalten bleiben.
Ist die Entscheidung für den Verkauf der Police endgültig gefallen, sollten möglichst viele Angebote von Policenaufkäufern eingeholt werden. Liegen die Angebote vor, sollte genau geprüft werden, ob die Rückkaufswerte korrekt berechnete wurden. Im Zweifelsfall kann der exakte Wert bei der Lebensversicherung erfragt werden oder das Angebot durch eine Verbraucherzentrale bzw. einem gerichtlich zugelassenen unabhängigen Versicherungsberater überprüft werden.
Wer nun auf diesem Weg seine Lebensversicherung abtreten möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass die angebotene Summe vom Aufkäufer komplett und sofort ausgezahlt wird. Wird der Kaufpreis für eine Police über mehrere Jahre verteilt ausgezahlt, geht der Verkäufer ein hohes finanzielles Risiko ein, für das er keine Sicherheiten hat.
Policenhändler – eine Auswahl
Die folgende Auswahl an Policenhändler erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und darf nicht als Empfehlung verstanden werden, sondern kann nur als eine erste Übersicht für genauere Recherchen dienen.
www.agis-ag.de
www.cashlife.de
www.cfi-fairpay.de
www.dr-mayer-und-cie.de
www.lifebond.de
www.lifefinance.de
www.partnerinlife.com
www.policendirekt.de
- » Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten
- » Wie lohnenswert ist ein Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich?
- » ADAC Kfz-Versicherung für alle
- » Wasserschäden durch Forst - Absicherung durch eine Wohngebäudeversicherung
- » Ergänzungsversicherung- Zusatzversicherung