Ein eigenes Auto ist heutzutage fast unverzichtbar und bedeutet ein Maximum an Flexibilität und Mobilität. Diese Vorzüge haben aber auch ihren Preis, sodass sich ein Pkw im Unterhalt mittlerweile als recht kostspielig erweist. Werkstattkosten, steigende Benzinpreise, Versicherungsgebühren und die Kfz-Steuer treiben die Kosten ordentlich in die Höhe. Bei der Kfz-Steuer haben sich jedoch jüngst erhebliche Veränderungen ergeben. Grundsätzlich werden nun umweltfreundlichere Fahrzeuge deutlich geringer besteuert, weshalb Halter eines recht alten Fahrzeugs aus steuerlichen Gründen durchaus über die Anschaffung eines neuen Autos nachdenken sollten.
Das Bundesfinanzministerium hat bereits am 1. Juli des Jahres 2009 die Kfz-Steuer vollkommen neu geregelt, woraus sich erhebliche Unterschiede ergeben. So ist heute der CO2-Ausstoss des Fahrzeugs für die Höhe der anfallenden Steuer entscheidend. Darüber hinaus wirkt sich ebenfalls der Hubraum auf die Bemessung der Kfz-Steuer aus.
Der Gesetzgeber sieht nun einen CO2-Freibetrag vor, der als Basismenge steuerfrei bleibt. Bis 2011 liegt der Wert hierfür bei 120 Gramm pro Kilometer, in den Jahren 2012 und 2013 beträgt die Basismenge dann nur noch 110 Gramm und ab 2014 beträgt der steuerfreie CO2-Freibetrag lediglich 95 Gramm je Kilometer. Für jedes Gramm, das diese Basismenge übersteigt, werden 2,00 Euro berechnet. Folglich basiert die neue Kfz-Steuer auf einem linearen Tarif, der sich an der CO2-Emission des jeweiligen Fahrzeugs orientiert. Zusätzlich fallen für je 100 Kubikzentimeter Hubraum weitere 2,00 Euro für Benziner und 9,50 Euro für Pkw mit Dieselmotor Steuern an.
Für Bestandsfahrzeuge gilt noch bis 2013 eine Schonfrist, sodass Haltern älterer Fahrzeuge noch genügend Zeit bleibt, um auf ein umweltfreundlicheres Auto umzusteigen. Ab 2013 werden dann auch Bestandsfahrzeuge nach der neuen CO2-basierten Kfz-Steuer versteuert, wobei dies schrittweise erfolgen soll.
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