Zum 1. Juli dürfen sich viele Rentner freuen, denn auf Grund der dringend notwendigen Nachfrageförderung für den Handel und damit auch die Wirtschaft bekommen sie eine sehr großzügige Erhöhung, die im Westen 2,41 Prozent und im Osten sogar 3,38 Prozent beträgt. Die letzten Jahre waren die Rentenanpassungen ziemlich dürftig und so manchen Menschen schießt hier der Gedanke an die bevorstehende Bundestagswahl durch den Kopf.
Gleichzeitig wurden bei der staatlichen Versicherung die Freibeträge für die Hinterbliebenen erhöht. Als Witwe oder Witwer darf man im Osten Deutschlands 637,03 Euro und im Westen 718,01 Euro dazu verdienen, ohne dass die Hinterbliebenbezüge der Rentenversicherung gekürzt werden würden. Lebt noch ein minderjähriges Kind im Haushalt, gibt es im Osten einen zusätzlichen Freibetrag von 135,13 Euro pro Kind. Im Westen beträgt dieser Freibetrag 152,32 Euro.
Auch bei den Bezügen von Waisen aus der staatlichen Versicherung werden die anrechnungsfreien Einkommensanteile erhöht. Der Freibetrag Ost beträgt 424,69 Euro, während man im Westen Deutschlands 478,72 Euro anrechnungsfrei hinzu verdienen darf. Ob es moralisch akzeptabel ist, dass hier zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung noch immer Unterschiede gemacht werden, darf wohl zu recht bezweifelt werden.
Eine weitere Entlastung der Haushaltskassen bringt die Senkung der Beiträge zur Krankenversicherung, die ebenfalls zum 1. Juli 2009 wirksam wird. Allerdings sollte man hier bedenken, dass die Beiträge rückwirkend gezahlt werden, so dass sich das erst im Monat August 2009 bemerkbar machen wird. Wer sich als Rentner wundert, dass die Einen die Erhöhung schon zu Anfang Juli bekommen und die Anderen erst Anfang August, der muss wissen, dass für ab 2004 gewährte Renten der Auszahlungsmodus umgestellt wurde.
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