Die derzeitige Bundesregierung scheint vor der Wahl noch ein paar Pluspunkte bei den Bürgern sammeln zu wollen. Das beweist ein aktueller Bundestagsbeschluss. So können ab dem nächsten Jahr die Beiträge zur Krankenversicherung in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt natürlich nicht für die unzähligen Zusatzversicherungen, die man rund um die Erhaltung der Gesundheit abschließen kann. Den Anstoß für diese Trendwende hatte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegeben.
Auch die private Absicherung durch Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Co. kann abgesetzt werden, wenn mit den Beiträgen zur Krankenversicherung die Grenzbeträge noch nicht erreicht sind. Er liegt bei Arbeitnehmern bei 1.900 Euro pro Jahr und gilt auch für diejenigen, die einen Zuschuss zur Krankenversicherung bekommen. Wer keine Zuschüsse zur Krankenversicherung bekommt, wie zum Beispiel Freiberufler und Gewerbetreibende, der kann bis zu 2.500 Euro pro Jahr ab 2010 von der Steuer absetzen. Wer nachweislich mehr für die Grundversorgung in der Krankenversicherung bezahlen muss, kann die Beiträge über diese Grenzen hinaus in voller Höhe steuerlich geltend machen.
Auch die Kleinunternehmer und der Mittelstand bekommt von den Steuererleichterungen etwas ab. Die Umsatzsteuer muss bei einem Jahresumsatz unter einer halben Million erst dann entrichtet werden, wenn die Kunden die Rechnungen auch bezahlt haben und der Unternehmer die anteilige Umsatzsteuer auch tatsächlich eingenommen hat. Das verschafft ihnen etwas mehr wirtschaftlichen Spielraum.
Mit den unter der Bezeichnung Bürgerentlastungsgesetz auf den Weg gebrachten Regelungen sei der Spielraum der Bundesregierung komplett ausgeschöpft. Mit dieser Einschätzung beugte der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück gleich den Forderungen nach weiteren Entlastungen der Bürger vor.
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