Wer ein Darlehen oder einen Kredit abschließt, der bindet sich damit auch immer über einen langen Zeitraum. Dann gilt es oftmals über Jahre hinweg jeden Monat einen bestimmten Betrag aufzubringen. Schwierig wird dies natürlich spätestens dann, wenn man einmal seinen sicheren Arbeitsplatz verliert oder gar eine schwere Krankheit erleidet, aufgrund derer der Verdienst einfach in den Keller sackt.
Aber auch wenn der Hauptversorger urplötzlich einen tödlichen Unfall erleidet oder auf andere Weise stirbt, sind die Raten für das einst abgeschlossene Darlehen nur noch in den seltensten Fällen aufzubringen.
Tritt ein solcher Fall ein, so springt die Restschuldversicherung ein. Sie zahlt den restlichen Darlehensbetrag, sodass man seine Sorgen los ist. In den meisten Fällen wird diese z. B. bei einer Autofinanzierung direkt bei Aufnahme des Kredits mit abgeschlossen. Die Beiträge sind dabei in den monatlichen Raten bereits mit inbegriffen. Doch häufig sichern die Autohäuser nur das Risiko Tod ab.
Bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit hingegen muss man weiter zahlen. Wünscht man eine solche Restschuldversicherung, muss man dies explizit erwähnen. Sicher muss man dabei mit höheren Kosten rechnen. Jedoch greift sie eben auch in diesen beiden Fällen.
Besonders schwierig wird es natürlich, wenn der Arbeitgeber einmal den Lohn nicht mehr zahlt. Denn gegen einen solchen Fall hilft auch die beste Restschuldversicherung nicht viel. Hier hilft nur eines – nämlich ganz offen mit dem Darlehensgeber zu reden und um eine Stundung der Ratenzahlung bitten.
Die meisten gehen darauf auch ein, weil sie wissen, dass nach drei Monaten ohne Lohnzahlung ohnehin ein so genanntes Insolvenzgeld gezahlt wird, sofern die Firma zahlungsunfähig ist. Und dies ist in den meisten Fällen dann auch der Fall.
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