Da jährlich eine grosse Anzahl von Kreditversicherung abgeschlossen werden, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass dies ein spezieller Vertrag ist. Ähnlich einer Risikolebensversicherung wird hier die Kredit-Rückzahlung im Todesfall abgeschlossen.
Eine Kredit – Restschuldversicherung kann jedoch auch gekündigt werden. Vor dem Abschluss eines Kredits sollte man sich diesen mit einer Restschuldversicherung und ohne Kreditversicherung berechnen lassen, um einen Vergleich möglich zu machen.
Die Restschuldversicherung kann unabhängig vom Kreditvertrag gekündigt werden! Hierbei gilt es jedoch darauf zu achten, dass in einigen Fällen durch die Kündigung zusätzliche Kosten entstehen können. Wie immer bei Finanzierungen gilt, hier genau nachzulesen und bereits vor Abschluss des Kredites alle Kosten einzubeziehen. Eine Restschuldversicherung darf keine Bedingung für den Kreditabschluss sein (ausser die Kosten sind im Effektzins bereits berechnet/eingepreist).
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