Heutzutage ist es in Deutschland so, das ein immer weiter sinkendes Rentenniveau zu verzeichnen ist. Somit wird im Alter die gesetzliche Rente nicht mehr ausreichen, um eine Lebensführung wie gewohnt beibehalten zu können bzw. den bisherigen Standard aufrecht erhalten zu können. Wichtiger denn je ist es deshalb, sich vorzeitig um eine entsprechende private Altersvorsorge zu kümmern. Da es in diesem Bereich viele Angebote und Möglichkeiten gibt, um sich abzusichern, ist es wichtig, sich entsprechend zu informieren.
Die so genannte Riester-Rente ist eine Art der Vorsorge, welche häufig gewählt wird und stellt durch die staatliche Förderung, die entweder in Form von Steuervorteilen oder Zuschüssen ermöglicht wird, eine gute Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung dar.
Jedem Arbeitnehmer, der in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat den Anspruch auf die vom Staat gezahlte Förderung. Wählt man die Riester-Rente als Altersvorsorge, ist es so, das jeden Monat ein fest vereinbarter Betrag eingezahlt wird, der verzinst und durch eine Überschussbeteiligung ergänzt wird.
So ist die Riester-Rente im Prinzip eine Kapitalanlage, die sich mit geringer Rendite ständig weiter entwickelt.
Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, werden die bereits eingezahlten Beiträge samt staatlicher Förderung an die Erben ausgezahlt.
Lebensgefährten oder Partner können im Todesfall nur dann einen Anspruch geltend machen, wenn er selbst eine Riester-Rente hat, in welche regelmäßig eingezahlt wird. Wenn dies der Fall ist, wird das Kaptial des Verstorbenen auf den Vertrag des Hinterbliebenen übertragen.
Existiert allerdings keine Altervorsorge im Form einer Riester-Rente, dann ist es notwendig, dass die vom Staat gezahlte Förderung zurückgezahlt wird und die eingezahlten Beiträge in die reguläre Erbmasse fließen. Ausgezahlt wird die angesparte Summe ab dem 60. Lebensjahr.
Die Auszahlung ist zum einen möglich als einmalige Auszahlung, bei der bis zu 30 % der gesparten Summe ausgezahlt werden kann oder aber es kann eine monatliche Auszahlung erfolgen, ergänzend zu der gesetzlichen Rente.
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