Bei dem Gedanken an später und vor allem an die finanzielle Sicherheit im Ruhestand wird es immer deutlicher, dass man auf eine private Altersvorsorge nicht verzichten kann, wenn man seinen Lebensstandard im Alter halten möchte. Eine Möglichkeit, privat für eine zusätzliche Rente zu sorgen, ist die staatlich geförderte Riester Rente. Hier animiert der Staat den Bürger zum sparen, indem er zwei Wege der Förderung anbietet. Zum einen kann man die kompletten Beiträge zur Riester Rente steuerlich geltend machen.
Zum anderen erhält man eine Zulage, die direkt dem laufenden Vertrag zugeführt wird und somit das Vertragsguthaben erhöht, aus dem dann später die Rente gezahlt wird. Förderfähig sind all diejenigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und somit direkt von den schlechten Aussichten der gesetzlichen Rente betroffen sind. Das sind zum Beispiel alle Angestellten, Beamte, Mütter in der Elternzeit wie auch Empfänger von Arbeitslosengeld. Die maximale Förderung liegt derzeit bei 154,00 €, die jährlich vom Staat in den Vertrag eingezahlt werden. Wer Kinder hat, für die er kindergeldberechtigt ist, bekommt pro Kind nochmal eine Zulage von 185,00 € beziehungsweise 300,00 €, wenn das Kind im Jahr 2008 oder später geboren wurde.
Diese maximalen Zuschüsse erhält man genau dann, wenn man mindestens 4% seines Vorjahreseinkommens als Eigenbeitrag leistet. Beträgt die eigene Sparrate weniger als diese 4 %, erhält man die Zulagen nur dementsprechend anteilig. Die maximale Summe, die man über eine Riester Rente anlegen darf, beträgt derzeit 2.100 € im Jahr.
Da der Staat mit der Riester Rente eine zusätzliche Altersvorsorge jedes einzelnen erreichen möchte, sind bestimmt Bedingungen an eine Riester Rente geknüpft. So kann man sich die Rente frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres auszahlen lassen und der Vertrag ist weder übertragbar noch verpfändbar. Das neue Gesetz des “Wohn-Riesters” gibt einem ab sofort die Möglichkeit, Vertragsguthaben während der Laufzeit aus der Riester Rente zu entnehmen, um es für ein privates Bauvorhaben zu verwenden.
Das ist die einzige Möglichkeit, vor Vollendung des 60. Lebensjahres über das Vertragsguthaben verfügen zu können, ohne dass man die steuerlichen Vorteile und die Zulagen an den Staat zurückzahlen muss. Für jeden, der privat vorsorgen kann, ist die Riester Rente derzeit das attraktivste Angebot mit den besten staatlichen Förderungen. Wer förderfähig ist, sollte sich dieses Geldgeschenk des Staates nicht entgehen lassen. Förderfähig sind übrigens auch die Ehepartner von förderfähigen Personen, selbst wenn sie selber von ihrem Berufsstand nicht berechtigt sind.
Da die maximalen Zulagen bei geringem Einkommen eine geringe Eigenleistung fordern und Besserverdiener den kompletten Beitrag steuerlich geltend machen können, stellt die Riester Rente auch eine Form der Altersvorsorge dar, die für alle Bevölkerungsschichten eine optimale Lösung ist.
- » Rente mit 70?
- » Investment in Immobilien- Selbständige setzen auf Immobilien
- » Mischfonds als Altersvorsorge
- » Bei der Altersvorsorge sollte man die Inflation beachten?
- » Geldanlage in Zeiten der Krise?