Eine entsprechende Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente ist heutzutage von großer Wichtigkeit. Selbständigen und Gewerbetreibenden fehlte allerdings bis vor kurzem die Möglichkeit, sich zum Beispiel mit Hilfe der Riester-Rente entsprechend für das Alter abzusichern. Bernd Rürup fiel 2005 dieses Defizit auf und entwarf eine neue Form der Vorsorge, die so genannte Rürup-Rente.
Diese Art der Altersvorsorge funktioniert nach dem gleichen Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung und somit können die monatlich geleisteten Beitragszahlungen bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden.
Das Kapital, das angespart wird, wird mit Zins und Zinseszins ab dem Renteneintrittsalter an den Versicherten ausgezahlt.
Zu beachten ist allerdings, dass der Versicherungsnehmer hier keine Möglichkeit hat, sich zwischen einer einmaligen Auszahlung und einer monatlichen Rente zu entscheiden.
Allerdings besteht die Möglichkeit, sich einmalig zum Beginn der Rente 30 % der angesparten Summe auszahlen zu lassen.
Beim Todesfall des Versicherungsnehmers vor dem Beginn des Renteneintrittsalter verfällt das bereits angesparte Kapital. Hinterbliebene bzw. Ehepartner oder Kinder haben nur einen Anspruch auf die eingezahlten Beiträge, wenn im Vorfeld vom Versicherungsnehmer durch einen entsprechenden Aufpreis, welcher nicht unerheblich ist, eine so genannte Hinterbliebenen-Absicherung vereinbart wurde. Ist dies der Fall, geht das Kapital gemäß der gesetzlichen Erbfolge in die Erbmasse über.
Ein Vorteil der Rürup-Rente ist, dass der Versicherungsnehmer in der Sparphase einen Steuervorteil hat, der durch die spätere Versteuerung, welche bei der Auszahlung der späteren Rente erfolgen wird, wieder ausgeglichen wird.
Eine Anpassung erfolgt in der Höhe des geltenden Steuersatzes.
Sollte der Versicherungsnehmer arbeitslos bzw. Empfänger von Hartz-IV werden, ist es von Vorteil, dass das angesparte Kapital dieser Altersvorsorge sicher ist und nicht von der Bundesagentur für Arbeit als Vermögen angerechnet wird.
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