Oftmals ist es bei Versicherungen sinnvoll, eine vorsorgliche Schadensmeldung zu machen. Vor allem beim Unfall Versicherungen ist das ratsam. Zwei Fallbeispiele sollen das verdeutlichen.
Ein Mann stürzt auf der Straße. Der Arzt diagnostiziert beim Röntgen mehrere heftige Prellungen und Schürfwunden. Mit der Einstellung, dass so etwas ja wieder komplett ausheilen würde, unterlässt dieser die Meldung an die Versicherung. Wochen später stellt sich heraus, dass dabei ein Gelenk so in Mitleidenschaft gezogen wurde, dass es operiert werden muss. Dabei gelangen aus den Wunden Bakterien in das Gelenk, das dadurch noch weiter geschädigt wird und er letztendlich langfristig arbeitsunfähig wird. In einem solchen Fall ist es schwierig, dann von den Versicherung Leistungen beziehen zu können. Mit einer vorsorglichen Meldung an den Versicherer, die in den meisten Fällen sogar über deren Websites oder eine zentrale Hotline möglich ist, wäre hier eine klare Sachlage geschaffen worden.
Am Tag vor einem längeren Feiertagswochenende geht die Waschmaschine kaputt. Darin befindet sich Wäsche, an die man wegen des technischen Schadens nicht herankommt. Der Kundendienst reagiert auf die Anfrage damit, dass man mitteilt, die Reparatur vor den Feiertagen versuchen zu wollen, doch nicht garantieren zu können. Auch hier ist ein sofortiger Kontakt mit der Hausrat Versicherung angesagt. Wird nämlich die Wäsche durch die nicht mögliche sofortige Reparatur der Maschine unbrauchbar, wird sie je nach Versicherungsvertrag entweder mit dem Zeitwert oder dem Wiederbeschaffungswert ersetzt.
In der Regel gilt für die Schadensmeldung eine Frist von drei Tagen. Die Meldung an die Versicherung kann in einzelnen Fällen auch durch Dritte vorgenommen werden, wenn zum Beispiel der Versicherungsnehmer nach einem Unfall im Krankenhaus liegt und das selbst nicht tun kann.
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