Die Sicherheit der persönlichen Daten ist nach dem Spitzel-Skandal bei der Telekom wieder in das Bewusstsein der Bürger gerückt. Sie wollen wissen, wer was über sie gespeichert hat und wozu die Daten verwendet werden. Datenschutz lautet das Stichwort in diesem Zusammenhang. Dass aktuell an einer Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes gefeilt wird, ist wohl eher Zufall, hat nun aber auch die Informationsdienste auf den Plan gerufen. Die Nummer eins am Markt, die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung, vielen besser bekannt als Schufa, hat sich diesbezüglich nun zu Wort gemeldet und warnt davor, das etablierte System der Kreditvergabe zu ändern. Durch die Gesetzesänderung werde dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet“, so Schufa-Chef Rainer Neumann.
Geht es nach dem Wunsch vieler Politiker und der Verbraucherschützer, sollen die Belange der Verbraucher wieder über die Interessen der Banken, Versandhäuser und Dienstleistungsunternehmen gestellt werden Dazu gehört unter anderem, dass Negativeinträge, beispielsweise nach einer Kreditkündigung, auf Einwand des Kunden gelöscht werde müssen. Bisher oblag es der Schufa, ob ein Datensatz aus dem System fliegt oder bestehen bleibt. Dadurch werde, bangt die Schufa, die Qualität der gespeicherten Daten gemindert, was wiederum zu Rechtsunsicherheit führe. „Die Bonitätsprüfungen der Banken bei der Vergabe von Krediten können dann nicht mehr auf der gewohnt fundierten Informationsbasis getroffen werden“, erklärt Rainer Neumann seine Bedenken. Die Banken ständen vor dem Problem, dass sie nicht einschätzen könnten, ob ihnen wirklich alle relevanten Daten vorliegen. Dabei gehe es bei den Konsumentenkrediten immerhin um ein Volumen von rund 100 Milliarden Euro im Jahr.
Kritik seitens der Schufa gibt es auch an der Forderung nach einer kostenlosen Eigenauskunft. In bis zu 90 Prozent der Fälle werde eine Eigenauskunft eingeholt, weil der Arbeitgeber oder Vermieter sie verlange. Für diese wirtschaftlichen Auskünfte will das Unternehmen eine fälschungssichere Form einführen. Sie wird rund 7,80 Euro kosten und enthält weniger Daten. In der jetzigen Form sei die Auskunft zu detailliert, als dass sie einfach so an Dritte weitergegeben werden könnte. Für Streitfälle schlägt die Schufa vor, die Stelle eines Ombudsmannes einzurichten.
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