Der Schuldenbereinigungsplan ist ein Plan, der durch den Schuldner bei einer Privatinsolvenz in Frage kommt. Hier wird vom Schuldner dargestellt, wie er den Ausgleich mit den Gläubigern plant. Alle Möglichkeiten können hier genutzt werden, wie zum Beispiel Stundung, Erlasse, Ratenzahlungen und weitere Möglichkeiten der Schuldenbereinigung.
Diesem muss von den Gläubigern zugestimmt werden (mehr als die Hälfte der Gläubiger mit mehr als der Hälfte der Summe an Ansprüchen), dann gilt dieser Bereinigungsplan als angenommen. Wenn dieser Schuldenbereinigungsplan nicht zustande kommt, so gibt es ein Insolvenzverfahren mit vereinfachten Regeln.
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