Als Sicherheitseinbehalt wird ein Behalt bezeichnet, der dazu dient, abzusichern, dass das Bauvorhaben vertragsgemäß durchgeführt wird. So ist zum Beispiel die Höhe für den Sicherheitseinbehalt bei der Baufinanzierung zumeist 5-10 % der jeweiligen Vertragssumme.
Der Bauherr behält diesen Abschlag ein, dies muss mit dem jeweiligen Bauunternehmen vorher vertraglich vereinbart werden. Durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft erfolgt danach die Auszahlung des Sicherheitseinbehalt-Betrages bei vollständiger Ausführung/Abschluss des Bauvorhabens.
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