Bei der Möglkichkeit, Geschenke an Mitarbeiter zu machen, achten Arbeitgeber natürlich auch auf die Möglichkeiten der Steuern.
Hierbei gibt es steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter. Diese müssen Sachzuwendungen entsprechen, die normalerweise ausgetauscht werden und keine Bereicherung für den Arbeitnehmer ermöglichen.
Geregelt wird dies in R 73 LStR 2000. Hierbei sind Sachzuwendungen (Brutto Wert bis 40 Euro) erlaubt, die anlässlich von einem Firmenjubiläum oder persönlichen Anlässen (z.B. Geburtstag) aufgewendet werden. Auch Getränke/Genussmittel (Kaffee, Tee, Zigaretten, Süßigkeiten), die im Betrieb kostenfrei zur Verfügung gestellt werden gehören zu diesen Aufmerksamkeiten. Auch für Verpflegung ist dies relevant, auch hier ist der Bruttowert mit 40 Euro angesetzt.
Neben steuerfreien Zuwendungen ist (im Rahmen des Gehalts) auch das Thema Weihnachtsgeld interessant, im auf Gehalt Tipps gibt es hier sinnvolle Infos und Erklärungen. Auch auf die Steuern bei Geschenken an Geschäftspartner sollte man denken.
Ein wichtiger Hinweis bei Geschenken ist jedoch, dass diese personalisiert sein sollen. Mit einem speziellen Geschenk (z.B. einem gut gewählten Buch) kann man Mitarbeiterin zeigen, dass man an diese denkt. Dies sollte auch als Teil der Motivation bedacht werden, neben den möglichen steuerlichen Vorteilen/Aspekten durch steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter.
Ähnliche Blog Beiträge
- Autokaufvertrag – Tipps zum Autokauf Bei einem Autokaufvertrag sollte man darauf achten, dass in diesem Kaufvertrag sowohl die Rechte als auch die Pflichten beider Parteien geregelt sind. Während bei einem Autokauf bei einem Autohändler der...
- Mahnspesen bei Krediten Sollte man mit der Rückzahlung der Kreditrate für die Kredit Tilgung im Rückstand sein, so ist mit teuren Verzugszinsen zu rechnen. Daher ist es sinnvoll, sich mit dem Thema Mahnspesen...