Das Verletztengeld stellt eine Entgeltersatzleistung da und wird im Sozialgesetzbuch geregelt. Für den Anspruch auf Verletzengeld müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Hierbei muss eine Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen, ein Versicherungsfall vorliegen und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit oder Maßnahme der Behandlung vorliegen.Zusätzlich kann Verletztengeld zum Beispiel für den Elternteil eines verletzten Kindes beantragt werden, falls dieses jünger als 12 Jahre ist und Betreuung/Pflege bzw. Beaufsichtigung bedarf.
Der Anspruch endet, wenn die Maßnahme (Heilbehandlung) oder die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr bestehen. Zusätzliche Details zum Verletztengeld erhält man von der jeweiligen gesetzlichen Unfallversicherung.
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