Eine der wichtigsten Gewerkschaften Deutschlands, die IG Metall, warnt öffentlich vor einer weiteren Welle von Entlassungen im Herbst und Winter 2009. Angesichts eines solchen Damoklesschwertes machen sich viele Menschen Gedanken darum, wie sie ihre Versicherungen insbesondere die Altersvorsorge mit dem verminderten Einkommen weiter bezahlen sollen.
Grundsätzlich müssen die Beiträge für eine private Haftpflichtversicherung angerechnet werden. Wer bei seinem Hartz IV Bescheid feststellt, dass die Hausratversicherung nicht berücksichtigt wurde, der sollte unbedingt Widerspruch einlegen und sich dabei auf das Urteil des Sozialgerichtes Hamburg berufen, das unter dem Aktenzeichen S 9 SO 348/07 entschieden hat, dass diese in voller Höhe berücksichtigt werden muss, wenn die Versicherungssumme 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreitet.
Wer neben Hartz IV Leistungen ein kleines Einkommen bezieht, wird oft mit einer monatlichen Pauschale von 30 Euro für Versicherungen abgespeist. Hier lohnt es sich auf jeden Fall, die Beiträge für die Versicherungen konkret nachzuweisen, denn gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen müssen in voller Höhe berücksichtigt werden. Dazu gehört in dem Fall auch die KFZ Haftpflichtversicherung.
Sollten diese Zuschüsse nicht ausreichen, um alle Versicherungen in voller Höhe bedienen zu können, muss man schauen, wie man die Beitragslast vorübergehend minimieren kann. Der Mindestbeitrag pro Monat bei einem Riester Vertrag liegt bei fünf Euro. Wenn man die Zuschüsse nicht gänzlich verlieren möchte, sollte man wenigstens diesen Beitrag zahlen. Den Beitrag für eine Kapital bildende Lebensversicherung kann man bis zu einem Jahr aussetzen. Für den Ausgleich sind verschiedene Modelle denkbar, die von einer Laufzeitverlängerung bis zu einer Beitragserhöhung oder Reduzierung der Versicherungssumme reichen. Auf keinen Fall sollte man die LV kündigen, wenn man nicht vom Amt auf Grund des Zwangs zur Vermögensverwertung dazu aufgefordert wird.
- » Kfz-Versicherungen erhöhen Beiträge
- » Rechtsschutz immer beliebter
- » Fondsgebundene Lebensversicherung
- » Reiserücktritt - Trotz gebrochenem Nasenbein in den Urlaub
- » Versicherungen: Kleingedrucktes lesen