Eines der grundlegenden Probleme bei Versicherungen für Freiberufler ist es, dass die private Unfallversicherung oft nicht greift, wenn einem während der Arbeitszeit etwas passiert. Das kommt immer auf die konkreten vertraglichen Regelungen des Einzelfalles an. Und nicht überall gibt es Möglichkeiten, einen solchen Unfall wie einen privaten Unfall aussehen zu lassen. Die verschiedenen Berufsgenossenschaften haben jetzt Möglichkeiten geschaffen, dass man sich als freiberuflicher Gewerbetreibender so stellen kann wie ein abhängig Beschäftigter.
Schon ab einem Jahresbeitrag ab etwa achtzig Euro pro Jahr ist das möglich. Dabei kommt es immer auf die konkrete ausgeübte Tätigkeit an, denn die Berufsgenossenschaften arbeiten mit Risikogruppen. Diese werden aus den Statistiken der Unfälle der letzten Jahre in den einzelnen Branchen ermittelt. Passiert einem als Selbstständiger dann ein Arbeitsunfall kann man genau die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen, wie diese einem Arbeitnehmer in einem vergleichbaren Fall gewährt werden würden.
Das betrifft nicht nur die Übernahme der Behandlungskosten und Kosten der Rehabilitation während einer stationären Kur, sondern auch die so genannte erweiterte ambulante Physiotherapie zur Wiederherstellung der Arbeitskraft. Ist dies nicht in vollem Umfang möglich und es bleiben dauerhafte körperliche Einschränkungen, die ursächlich auf den Arbeitsunfall zurück zu führen sind, dann hat man auch als Selbstständiger aus diesen Versicherungen einen Anspruch auf eine Entschädigung in Form einer Rente.
Diese Versicherungen über die Berufsgenossenschaften sind eine gute Möglichkeit, sich preiswert absichern zu können. Vor allem in Branchen mit niedrigem Schadensrisiko ist das besonders lukrativ. Auch als sinnvolle Ergänzung zu einer privaten Unfallversicherung sind sie sehr gut geeignet, weil man bei entsprechender Vertragsgestaltung der privaten Versicherungen im Schadensfall gleich aus zwei Quellen Geld bekommt.
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