Die Kapitallebensversicherung ist heute eine der modernsten Formen der privaten Altersvorsorge. Auch sorgt sie dafür, dass die Angehörigen im Todesfall abgesichert sind.
Mit dieser Versicherung spart man während der Laufzeit durch monatliche Beiträge Kapital an. Wie hoch die Beiträge sind, richtet sich dabei vor allem nach dem Eintrittsalter, also dem Alter, welches beim Abschluss der Versicherung bestanden hat. Je älter der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss, desto höher auch die monatlichen Beiträge kann man hier durchaus als Faustregel festlegen. Denn je älter man ist, desto kürzer ist auch die Laufzeit, um ein bestimmtes Kapital anzusparen.
Die Kapitallebensversicherung sollte rein steuerrechtlich betrachtet eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren aufweisen. Auch ist es erst nach einer solchen Laufzeit möglich, einen gewissen Kapitalstock aufzubauen.
Zum Ende der Versicherungsdauer erhält der Versicherungsnehmer das angesparte Kapital entweder in einer einmaligen Zahlung ausgezahlt, oder aber er vereinbart mit seiner Versicherung eine monatliche Rentenzahlung. Sollte der Versicherungsnehmer jedoch vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit sterben, so erhalten dessen Angehörige eine garantierte Todesfallsumme.
Diese ist zu Beginn der Versicherung meist noch etwas geringer, steigert sich aber im Laufe der Jahre. Von der Auszahlung der Kapitallebensversicherung können die Angehörigen dann evtl. Kredite tilgen, sofern dabei keine Restschuldversicherung abgeschlossen wurde, die noch ausstehenden Mieten für die Wohnung des Versicherungsnehmers begleichen oder auch einfach die Beerdigungskosten davon bezahlen.
Damit sind sie für den Ernstfall bestens abgesichert und müssen all diese Kosten nicht alleine und ohne fremde Unterstützung aufbringen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Versicherung nur dann leistet, wenn der Versicherte eines natürlichen Todes oder durch Mord verstorben ist. Beim Selbstmord hingegen verweigert die Versicherung in den meisten Fällen die Leistung.
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