Die Entgeltumwandlung ist eine durchaus sinnvolle und auch beliebte Form der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei verzichten Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Einkommens, der direkt an den jeweiligen Versorgungsträger, wie etwa die Pensionskasse o. ä. weiter geleitet wird. Der Vorteil besteht darin, dass die umgewandelten Beträge nun nicht mehr zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommen zählen, sofern sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Das heißt also, dass diese Beträge weder versteuert werden müssen, noch dass auf diese Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Das spart bares Geld sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber und ist insofern für beide Seiten sehr sinnvoll.
Jedoch ergeben sich aus dieser eigentlich sinnvollen Überlegung heraus auch Nachteile – nämlich dann, wenn die Arbeitnehmer zu Eltern werden. Der Staat gewährt hierfür das so genannte Elterngeld, welches sich aufgrund des letzten Einkommens berechnet und einen prozentualen Anteil von diesem ausmacht. Wurde jedoch nun ein Teil des Einkommens entsprechend umgewandelt, so berechnet sich das Elterngeld nur noch auf den verbleibenden Teil des Einkommens, wodurch unweigerlich auch eine Kürzung des Elterngeldes verursacht wird.
Insofern sollte die Regierung durchaus einmal darüber nachdenken, ob diese Regelung tatsächlich sinnvoll ist. Denn das Verfahren widerspricht sich in sich selbst – zum einen sollen die Bürger animiert werden, selbst fürs Alter vorzusorgen, zum anderen sollen all jene unterstützt werden, die für Nachwuchs sorgen. Doch mit dieser Regelung wird man als Eltern benachteiligt, wenn man zusätzlich noch fürs Alter vorsorgt. Eine genaue Prüfung des Sachverhaltes ist deshalb in naher Zukunft nicht auszuschließen, sofern sich einzelne Bürger gegen diese Regelung zur Wehr setzen.
Ähnliche Beiträge:
- Arbeitnehmersparzulage
- Riester-Rente bald auch für Selbständige und Freiberufler?
- Hinterbliebenenversicherung
- Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter
- Die Kapitallebensversicherung