Das neue Jahr brachte, wie so oft zu Beginn des Jahres, wieder einige Veränderungen insbesondere im Versicherungsbereich an den Tag. So muss man seit Januar diesen Jahres nur noch geringere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Das heißt, der Beitrag wurde durch die Regierung auf nunmehr nur noch 3,3 Prozent abgesenkt. Durch die Teilung dieser Kosten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können beide Parteien hier deutliche Einsparungen finden, wobei dies natürlich auch immer von der Höhe des Lohns abhängig ist.
Im Bereich der Sozialversicherung gab es wieder einmal eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen, die im Westen gestiegen, im Osten gesunken sind. Da diese Grenzen jedoch nahezu jährlich erneut überprüft und bei Bedarf angepasst werden, ist dies keine weltbewegende Änderung in der Versicherungsbranche.
Anders sieht es da schon bei der Kaskoversicherung aus. So müssen die Versicherer nun auch für die Schäden leisten, die durch den Versicherungsnehmer selbst verursacht wurden. Dies gilt jedoch vorrangig erst einmal für Neuverträge. Betroffen sind alle Neuverträge, die ab Ende 2007 abgeschlossen wurden. Die Altverträge müssen von rechts wegen erst im Jahr 2009 entsprechend umgestellt werden, wobei viele Versicherer jedoch bereits in diesem Jahr die Umstellung vornehmen.
In der privaten Krankenversicherung sind dagegen ab diesem Jahr auch die Regeln der Gleichstellung zwischen Mann und Frau beachtet wurden. So müssen die Herren ab 2008 mit höheren Beiträgen rechnen, wogegen sich die Frauen über sinkende Beiträge freuen können. Dies soll einen Ausgleich zwischen den beiden Geschlechtern ergeben, da Frauen immer höhere Beiträge als Männer leisten mussten, weil sie ja einmal Kosten für eine evtl. Schwangerschaft verursachen könnten und generell häufiger diverse Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Dabei spielt sicher auch die oft höhere Lebenserwartung der Frauen eine Rolle.
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