Die Zuzahlung, die bei bestimmten Leistungen von Patienten erbracht werden muss, kann auch einer Befreiiung unterliegen. Für die Zuzahlungsbefreiung gilt es jedoch, Regelungen zu beachten.Diese Zuzahlung ist bis zu einer Belastungsgrenze zu leisten. Wenn diese erreicht wird, erfolgt eine Austellung einer Information (Bescheinigung) durch die Krankenkasse. Diese Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Bei chronisch Kranken beträgt diese 1 % der Bruttoeinnahmen. Hierbei gelten (Einnahmen zum Lebensunterhalt) jedoch neben eigenem Einkommen auch andere im Huashalt lebende Personen. Wenn die Kinder z.b. als Student/Azubis selbst versichert sind, bleiben die Bruttoeinnahmen der Kinder bei der Berechnung zur Zuzahlung bzw. Zuzahlungsbefreiung unberücksichtigt.
Um die Höhe der Belastungsgrenze zu berechnen, kann es sinnvoll sein, einen Zuzahlungsrechner zu nützen, diesen findet man z.B. auf Zuzahlungsbefreiung von Patienten. Dieser Zuzahlungsrechner wird von ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände angeboten, die Verwendung ist kostenlos und anonym.
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