Im Vorfeld der Bundestagswahl im September gerät nun auch zunehmend der Umgang der Regierung mit der so genannten höchstrichterlichen Rechtssprechung ins Visier. Einmal wöchentlich werden vom Bundesfinanzhof die aktuellen Urteile aus der steuerlichen Rechtssprechung veröffentlicht. Wenn man als Bürger glaubt, dass die dann für alle verbindlich wären, ist man auf dem Holzweg.
Selbst ein Widerspruch gegen einen Steuerbescheid, der sich mit der Begründung auf einen gleichartigen Fall bezieht, der vor dem obersten Finanzgericht der Bundesrepublik zu Gunsten des Steuerzahlers entschieden wurde, hat kaum noch Aussicht auf Erfolg. Ursache ist hier der „Nichtanwendungserlass“. Damit weist das Bundesministerium die Mitarbeiter der Finanzämter an, das Urteil nicht auf alle gleichartigen Fälle anzuwenden. Das bedeutet für den betroffenen Steuerzahlen, dass er sich die aus dem BFH Urteil abzuleitenden Vorteile vor Gericht selbst erkämpfen muss. Ein solcher Prozess kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern vor allem auch Geld.
Wer hier eine gute Rechtsschutz Versicherung hat, die in einem solchen Falle greift, der hat schon mal gute Karten. Die Rechtschutzversicherung kommt in der Regel bis in die dritte Instanz auf. Das wären dann die Oberlandesgerichte. Wer bis vor den BFH oder den BGH gehen möchte, muss das sich daraus ergebende finanzielle Risiko allein tragen. Auch diese Tatsache ist dem Finanzministerium bekannt und man sieht für sich die Chancen, dass nur sehr wenige den Gerichtskostenvorschuss aufbringen können, der für eine Klage vor den obersten Bundesgerichten erhoben wird. Auch gibt es keine Möglichkeit, für eine so hoch angebundene Klage Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu bekommen, so dass den kleinen Mann dieser Weg meistens nicht offen steht.
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