Es gibt so viele Krankenversicherungen, egal ob gesetzliche Krankenversicherungen oder private. Aber was ist eigentlich besser und womit fährt man günstiger? Beamte, Freiberufler und besser Verdienende können sich hier freiwillig versichern lanssen. Wer genug Geld im Monat verdient, der muss sich privat versichern lassen. Aber auch Studenten, Beamte und Freiberufler können sich privat versichern lassen, ganz unabhängig von ihrem Einkommen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder bis 25 Jahre und Ehepartner mit einem geringen oder gar keinen Einkommen kstenlos mitversichert. In der privaten Krankenversicherung müssen Kinder und Ehepartner immer selbständig krankenversichert werden.
Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören die gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung und attraktive Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Naturheilbehandlungen, Gesundheitskurse, Bonusprogramme, Kurzuschüsse und vieles mehr. Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen sind: Behandlung durch den diensthabenden Arzt, Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie die eingeschränkte Krankenhaus- und Arztwahl. Bei der privaten Krankenversicherung ist das abhängig von den Tarifen. Wählt man den Basisschutz, so kann man die Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung gleichsetzen. Bei den Top-Tarifen fallen die Leistungen deutlich besser aus. Dazu zählen zum Beispiel Chefarztbehandlung, Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer und die freie Krankenhaus- und Arztwahl.
Auch bei den Kosten gibt es Unterschiede. Vom Bruttoeinkommen berechnen die Kassen den gleichen Beitragssatz. Die Beiträge können zurückerstattet oder angehoben werden. Das hängt vom wirtschaftlichen Erfolg ab. Den Krankenkassenbeitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Vom Bruttolohn zahlen Arbeitnehmer zusätzlich 0,9% von ihrem Bruttolohn. Bei der privaten Krankenversicherung unterscheidet man zwischen zwei Tarifen. Zum einen gibt es den Normaltarif. Dieser richtet sich Gesundheitszustand, Geschlecht und Alter – unabhängig vom Einkommen. Der Arbeitgeber trägt bei Arbeitnehmern fast die Hälfte aber höchstens bis zum halben GKV- Höchstbetrag. Unabhängig vom Gesundheitszustand richtet sich der Beitrag zum Basistarif. Den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung darf er aber nicht überschreiten.
Kassen können Prämien bei richtig guter Finanzlage anteilig zurückerstatten. Nimmt der Versicherte mal keine Leistung in Anspruch, so bieten einige Kassen Wahltarife mit Beitragsrückerstattung an. Privatversicherte können bis zu 6 Monatsbeiträge pro Jahr, im Falle einer Nichtinanspruchnahme, erstattet werden.
Doch wie sieht es mit den Leistungen im Alter aus? In der gesetzlichen Krankenversicherung können Versicherte mit Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen rechnen. Das hängt mit der Erhöhung Lebensalters der Bevölkerung zusammen. Bei der privaten Krankenversicherung ist dies ähnlich. Nur mit dem Unterschied das Versicherte hier nur mit Beitragserhöhungen und nicht mit Leistungskürzungen zu rechnen haben. Es besteht außerdem die Möglichkeit ab dem 55. Lebensjahr in einen preisgünstigeren Tarif zu wechseln. Dieser enthält dann die gesetzlichen Regelleistungen.
Auch im Bereich des Budgets gibt es Unterschiede. Bei der privaten Krankenversicherung gibt es keine Budgetierung. Denn in den Tarifen ist eine Leistungsgarantie enthalten. Somit darf dem Patienten eine Behandlung nicht verweigert werden. Ganz anders in der gesetzlichen Versicherung. Hat der Arzt sein Budget zum Jahresende ausgeschöpft, so arbeiten die Mediziner kostenlos. Leistungen können so ins Folgejahr verschoben werden und einige Medikamente können nicht mehr verschrieben werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist gezwungen jeden Kunden zu versichern und aufzunehmen. Ausnahme: Wenn Versicherte die über 55 Jahre alt sind und vorher nie versicherungspflichtig waren, kann die Aufnahme verweigert werden. Bei der privaten Krankenversicherung besteht im Normaltarif keine Aufnahmepflicht. Mitglieder werden entsprechend der Aufnahmebedingungen aufgenommen. Wer einmal Mitglied ist, dem darf die Versicherung nicht mehr kündigen. Aber auch hier bestätigen Ausnahmen die Regeln. Aufnahmezwang herrscht allerdings im Basistarif.
Wer in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte, kann dies nach 3 Monaten machen. Es wird der Monat gerechnet, wo das Mitglied die Kündigung ausschreibt. Bei der privaten Versicherung kann man 3 Monate bevor das Versicherungsjahr abläuft, seine Mitgliedschaft kündigen.
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