Wenn man die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und FDP beobachtet, dann fällt immer wieder das Stichwort Bürgergeld, was die FDP gerne durchsetzen möchte. Bürgergeld – das klingt, als bekäme jeder etwas. Vom Prinzip her ist das auch so geplant. Ginge es nach den Vorschlägen von Dieter Althaus, dann gäbe es zwei Stufen, bei denen man wählen könnte, ob man monatlich 800 oder 400 Euro haben möchte. Hier hätte man als Bürger die erste Nuss zu knacken, denn wer die 800 Euro wählen würde, müsste jeden Euro erwirtschaftetes Einkommen mit einem Steuersatz von fünfzig Prozent versteuern. In der 400 Euro Stufe müsste man 25 Prozent Steuern abführen.
Das Bürgergeld würde auch das komplette System der Krankenversicherung auf den Kopf stellen, denn für jeden Bürger würden dann 200 Euro als Beitrag zur Krankenversicherung gleich vom Bürgergeld abgezogen. Das würde zu einer erheblichen Entlastung der Arbeitgeber von den Sozialabgaben führen, denn sie müssten keinen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung mehr zahlen. Aber auch die gesetzlichen Krankenkassen dürften sich letztlich freuen, denn sie bekämen dann auch Beiträge für Kinder und für Familienangehörige, die jetzt auf Grund fehlenden eigenen Einkommens beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden müssen. Der Bürger, der bei einer privaten Krankenkasse ist, darf sich ebenfalls freuen, denn er muss die Beiträge für die Verträge der Kinder und des einkommenslosen Ehegatten nicht mehr aus der eigenen Tasche bezahlen.
Als klares Pro wird von den Befürwortern das immense Sparpotential bei der Verwaltung angeführt. Derzeit sind mehr als drei Dutzend verschiedene Behörden damit beschäftigt, über 150 verschiedene Sozialleistungen zu verwalten, die dann vollständig zu Gunsten des Bürgergeldes entfallen würden. Ergänzend zum Grundbetrag beim Bürgergeld könnte man sich dann als Altersvorsorge einen Zusatzbetrag erarbeiten, der ähnlich wie heute an den absolvierten Zeiten der Arbeit orientiert wäre.
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