Dies ist eine Prämie, die in Deutschland vom Staat als staatliche Subvention bezahlt wird. Sie stellt eine Säule der Wohnungsbauförderung dar und sollte auch bei der Baufinanzierung zusätzlich als Möglichkeit beachtet werden.
Den Anspruch haben alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, dies ist unabhängig vom Alter. Wenn die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden und prämienbegünstigte Aufwendungen bezahlen, besteht hier der Anspruch auf diese Wohnungsbauprämie.
Mögliche Aufwendungen stellen hier Zahlungen an Bausparkassen, Beiträge zu Sparverträgen und Aufwendung zum Erwerb an Bau/Wohngenossenschaften dar.
Die maximale Prämie bei der Wohnungsbauprämie bzw. die maximale Förderung beträgt hier 8,8 % der jeweiligen Aufwendungen, wenn diese mindestens 50 Euro betragen. Die maximale Höchstprämie liegt bei 90, 11 Euro (Ehepaar) bzw. 45,06 Euro für Einzelpersonen.
Im Detail-Artikel : gibt es weitere Infos zur Wohnungsbauprämie in Deutschland.
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