Die Zwangsanleihe ist eine Anleihe zu deren Zeichnung natürliche und/oder juristische Personen vom Staat unter Androhung möglicher Sanktionen bei Nichtzeichnung gezwungen werden. Diese Zwangsanleihe ist unverzinslich oder sehr niedrig verzinst.
Die Bemessungsgrundlage ist in der Regel das Einkommen oder das Vermögen. Die Zwangsanleihe vereinigt in sich die Merkmale einer Steuer (durch die ungünstige Verzinsungs- und Tilgungsbedingungen) und einer Anleihe (durch die Rückzahlbarkeit). Anleihen sind Schuldverschreibungen zu denen sich beispielsweise Unternehmer verpflichten zum Zwecke der Aufnahme eines Kredites oder Darlehen. Selbstverständlich kann es auch vorkommen, dass man zur Zeichnung der Anleihe gezwungen werden muss (daher der Name „Zwangsanleihe“). Dies kann bei Kreditgeschäften mit privaten Personen sein, oder aber auch bei juristischen Personen – also Personen die Unternehmungen vertreten.
Wird eine Zwangsanleihe von einem möglichen Schuldner nicht gezeichnet, so kann ein hohes Bußgeld auferlegt werden.
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