Der Begriff der Zweckerklärung für einen Kredit wird bei der Baufinanzierung verwendet. Die Zweckerklärung (auch als Zweckbestimmungserklärung bekannt) beschreibt hier, welche Verbindlichkeiten durch die Grundschuld abgesichert werden.
Diese Erklärung sollte von einem Notar geprüft werden, bevor diese bei der Bank unterzeichnet wird, da es sich hier nicht um ein Standardformular handelt, sondern um ein komplexes Dokument. Vor allem das Haftungsrisiko, vor allem bei Ehepartnern ist hier relevant, da unter Umständen der Gläubiger über das Vermögen beider Partner verfügen kann.
Die Abwicklung der Zweckerklärung für die Baufinanzierung erfolgt notariell, dieser ist dafür zuständig die Unterlagen vorzubereiten und zu erklären.
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