Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um einen Quellensteuer, die auf Kapitalerträge erhoben wird. In Deutschland hat jeder Bürger einen Steuerfreibetrag in Höhe von 801 Euro pro Jahr auf Kapitalerträge. Kapitalerträge, die darüber hinaus erwirtschaftet werden, werden mit der Abgeltungssteuer besteuert. Die Steuer wird direkt an der Quelle, z.B. bei einer Bank einbehalten und dann an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Abgeltungssteuer erfolgt dabei nach einem festen Steuersatz. Somit ist die Höhe der Abgeltungssteuer vom persönlichen Einkommenssteuersatz unabhängig und wird immer mit einem festen Satz berechnet. Durch die Abgeltungssteuer wird die Einkommenssteuer auf Kapitalerträge komplett abgegolten. In der Regel werden in Deutschland durch die Abgeltungssteuer vor allem Zinsen und Dividenden erfasst.
Die Vorteile, die sich aus der Besteuerung durch die Abgeltungssteuer nennen lassen sind je nach Einkommensgruppe beachtlich. Sobald der persönliche Einkommenssteuersatz über dem Steuersatz der Abgeltungssteuer liegt, profitiert der Anleger von der erst vor kurzem eingeführten Abgeltungssteuer. Nach der alten Regelung wurden Zinsen und Dividenden nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert.
Wer also einen persönlichen Steuersatz auf sein Einkommen in Höhe von 40% zu zahlen hatte, der musste diesen auch auf Zinsen entrichten, die über dem persönlichen Zinsfreibetrag in Höhe von 801 Euro pro Jahr liegen. Nach der neuen Rechtssprechung wird nun auch bei einem sehr hohen persönlichen Einkommenssteuersatz auf Zinsen und Dividenden nur der Steuersatz der Abgeltungssteuer erhoben. Dieser liegt bei weitem unter dem höchsten Einkommenssteuersatz. Zum Teil lassen sich somit Steuern in Höhe von über 10% sparen.
Die Abgeltungssteuer ist also eine Steuer, die sich vor allem für Personen lohnt, die über einen besonders hohen Einkommenssteuersatz verfügen und daher viele Steuerabgaben haben. Die Abgaben auf Zinsen und Dividenden haben sich durch die Abgeltungssteuer bei diesen Personen deutlich gesenkt. Ob die neue Abgeltungssteuer ein Vorteil ist, hängt also immer von der persönlichen Steuerklasse ab. Wenn diese unterhalb der Abgeltungssteuer liegt, ist sie nicht unbedingt von Vorteil für das eigene Einkommen.