Mit einer Kreditleihe verleiht die Bank einem Kreditnehmer ihr Vertrauen. Falls dieser nämlich den Forderungen von Dritten (Vertragspartnern) nicht nachkommen kann, übernimmt die Bank dessen ausständige Zahlungen. Dem Kreditnehmer werden aber keine Mittel zur Verfügung gestellt, die Bank entgeltet die Ansprüche Dritter direkt. Da die Bank ausschließlich bei einem Ausfall eines Kunden die Garantie übernimmt, handelt es sich bei der Kreditleihe für die Bank um eine Eventualverbindlichkeit.

Die beiden wichtigsten Formen der Kreditleihe heißen Akzeptkredit und Avalkredit. Der Akzeptkredit dient hauptsächlich der Finanzierung von Handelsgeschäften – der Kunde kann damit Verbindlichkeiten bei Lieferanten oder bei einem anderen Kreditinstitut begleichen. Der Avalkredit ist eine Bürgschaft, die Leistungen und Zahlungen garantiert. Eine gängige Anwendung im Privatkreditsegment ist etwa das Mietaval – es dient der Absicherung des Mietvertrags. Der Vermieter erhält die monatliche Miete garantiert. Eine Kautionsstellung durch den Mieter kann hier deshalb auch entfallen. Da die Bank eine Kreditleihe nur an Kreditnehmer mit Bonität verleiht, und somit das Risiko geringer bewertet, ist die Kreditleihe billiger als ein Geldkredit.

Für den Kreditnehmer (Unternehmer oder Mieter) besteht der Vorteil einer Kreditleihe darin, dass er den Einsatz eigener Mittel vermeidet. Und weiters, da seine Verbindlichkeiten von der Bank gesichert werden, dass er sich gegenüber seinem Vertragspartner eine Verstrauensbasis schaffen kann.

Für den Vertragspartner besteht der Vorteil dieser Konstruktion darin, dass er sich nicht über die Kreditwürdigkeit eines Unternehmers sorgen muss, sofern er der Kreditwürdigkeit und Bonität von dessen Bank vertraut. Da Banken hohes Vertrauen genießen, ist die Kreditleihe ein wichtiges Instrument des Wirtschaftsverkehrs.